Lexikon Inkasso und Forderungsmanagement

Lexikon Inkasso und Forderungsmanagement - Dr. Duve Inkasso GmbH

Erläuterung gesucht? Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe aus den Bereichen Inkasso, Forderungsmanagement und Recht von A bis Z.

A B D F G I K L M O P R S T V Z
A

Abtretung

Gemäß § 398 BGB kann ein Gläubiger eine ihm bereits zustehende oder zukünftige Forderung in Form einer Abtretung/Zession auf eine andere Person oder ein Inkassounternehmen wie Dr. Duve Inkasso übertragen. Die Abtretung ist wirksam, wenn zwischen Abtretendem und Annehmenden (Zedent und Zessionar) ein entsprechender Vertrag (empfohlen wird ein schriftlicher) hierüber geschlossen wurde. Dabei ist die Zustimmung oder Ablehnung des Schuldners außer im Fall eines Abtretungsverbots irrelevant. Bei Einschaltung eines Inkassounternehmens gehen alle aus der Forderung resultierenden Rechte auf selbiges über.

Anwaltszwang

Forderungsklagen bis zu einer Höhe von 5000 EUR werden vor den Amtsgerichten verhandelt, Forderungen über 5000 EUR vor den Landgerichten. Vor den Amtsgerichten dürfen sich Gläubiger selbst vertreten. Bei den Land- und Oberlandesgerichten besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO): Beide Parteien müssen sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

B

Bonität

Entspricht der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen (natürlichen oder juristischen Personen) bzw. der Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen aus Kreditgeschäften nachzukommen. Kreditgeschäfte sind Bankkredite, Bestellungen auf Rechnungen oder Verträge, bei denen der Gläubiger mit Waren oder Dienstleistungen in Vorleistung geht und das Geld erst später erhält. Bonitätsauskünfte und Bonitätsprüfungen liefern Informationen über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Mit Hilfe von Bonitätsauskünften stellt Dr. Duve Inkasso fest, ob Unternehmen oder Privatpersonen in der Vergangenheit durch unbezahlte Rechnungen aufgefallen sind (Negativmerkmale/Negativeinträge). Bonitätsauskünfte sind zudem beim gerichtlichen Verfahren erforderlich, um eine Einschätzung über die aktuelle Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Das Forderungsmanagement der Dr. Duve Inkasso GmbH schließt Bonitätsprüfungen ein, um verlässliche Aussagen über die Realisierungswahrscheinlichkeit offener Forderungen treffen zu können, und um unnötige Kosten zu sparen.

Bonitätsprüfung

Entspricht der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen (natürlichen oder juristischen Personen) bzw. der Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen aus Kreditgeschäften nachzukommen. Kreditgeschäfte sind Bankkredite, Bestellungen auf Rechnungen oder Verträge, bei denen der Gläubiger mit Waren oder Dienstleistungen in Vorleistung geht und das Geld erst später erhält. Bonitätsauskünfte und Bonitätsprüfungen liefern Informationen über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Mit Hilfe von Bonitätsauskünften stellt Dr. Duve Inkasso fest, ob Unternehmen oder Privatpersonen in der Vergangenheit durch unbezahlte Rechnungen aufgefallen sind (Negativmerkmale/Negativeinträge). Bonitätsauskünfte sind zudem beim gerichtlichen Verfahren erforderlich, um eine Einschätzung über die aktuelle Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Das Forderungsmanagement der Dr. Duve Inkasso GmbH schließt Bonitätsprüfungen ein, um verlässliche Aussagen über die Realisierungswahrscheinlichkeit offener Forderungen treffen zu können, und um unnötige Kosten zu sparen.

D

Drittschuldner

Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat (beispielsweise Bank, Arbeitgeber, Auftraggeber oder Versicherungsgesellschaft). Nach § 840 ZPO muss der Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgeben. Sie beinhaltet die Forderungsanerkennung, Auskunft zur Zahlungsbereitschaft und klärt, ob die Forderung bereits von weiteren Gläubigern in Anspruch genommen wird. Die Forderung wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingezogen und somit gepfändet. Gleichzeitig darf der

Drittschuldner nicht mehr an den Schuldner zahlen.

Durchsuchungsbeschluss

Eine Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO kann der Gläubiger bzw. die Dr. Duve Inkasso GmbH als sein Vertreter gerichtlich beantragen. Diese kann erforderlich sein, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher das Recht verweigert, dessen Wohnung zum Zweck der Vollstreckung zu durchsuchen. Der darauf folgende Durchsuchungsbeschluss wird von einem Richter erlassen.

F

Fälligkeit

Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger die Bezahlung seiner Forderung vom Schuldner verlangen kann. Die Fälligkeit einer Forderung kann vertraglich geregelt oder durch eine Rechnung bestimmt sein. Überschreitet der Schuldner die Fälligkeit, kann er in Schuldnerverzug geraten.

Forderungsankauf

Verkauf der offenen Forderungen eines Gläubigers an ein Inkassounternehmen. Dabei ist die Forderung einer handelbaren Ware gleichzusetzen. Gläubiger erhalten im Gegenzug sofort den vorab vereinbarten Kaufpreis. Damit bietet der Forderungsverkauf/Forderungsankauf sofortige Liquidität. Besonders attraktive Konditionen bietet Dr. Duve Inkasso für Forderungspakete. Folgende Forderungen können verkauft werden: titulierte Forderungen, voraussichtlich unstrittige Forderungen, offene Forderungen

Forderungsmanagement

Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein Inkassounternehmen wie Dr. Duve Inkasso mit dem Ziel, offene Forderungen durch ein professionelles, externes Mahnwesen erfolgreich realisieren zu lassen, Forderungsausfälle zu minimieren und Liquidität zu sichern. Ein professionelles Forderungsmanagement unterstützt Unternehmen in ihrer Kosten- und Ressourceneffizienz durch effiziente Inkassolösungen wie Forderungsankauf, vorgerichtliches Inkasso / kaufmännisches Mahnverfahren, gerichtliches Inkasso, Titelüberwachung oder Zwangsvollstreckung.

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Forderungspfändung

Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (zum Beispiel Arbeitgeber oder Auftraggeber), den sogenannten Drittschuldnern. Voraussetzung ist die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht.

G

gerichtliches Mahnverfahren

Offene Forderungen können im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Klageverfahren konsequent mit Dr. Duve Inkasso als Inkassounternehmen durchgesetzt werden. Unstrittige Forderungen werden damit tituliert. Dabei bestätigt ein Gericht die Rechtmäßigkeit der offenen Forderung des Gläubigers offiziell. Im Gegensatz zum Klageverfahren wird keine Klage zur Vollstreckung von Forderungen erhoben. Ein Gerichtsurteil ist deshalb ebenfalls nicht erforderlich. Das Verfahren wird voll automatisiert oder von einem Rechtspfleger durchgeführt. Nachdem der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, erfolgt im nächsten Schritt die Beantragung des Vollstreckungsbescheids. Der Vollstreckungsbescheid ist für

Dr. Duve Inkasso die rechtmäßige Grundlage zur Forderungsdurchsetzung.

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Gerichtsstand

Örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Bei natürlichen Personen ist das Gericht im Bezirk des Wohnsitzes des Schuldners zuständig, bei juristischen Personen der Firmensitz. Andere Regelungen gelten im Ausland und bei Streitigkeiten über Miet- und Pachtsachen. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, kann der Gerichtsstand auch vertraglich vereinbart werden. Bei der Beantragung eines gerichtlichen

Mahnbescheides ist grundsätzlich das Amtsgericht im Bezirk des Antragsstellers zuständig.

Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung, die Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Beispielsweise führen sie Hausdurchsuchungen, Sachpfändungen oder Räumungen beim Schuldner durch und stellen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu. Zudem nehmen sie Vermögensauskünfte beim Schuldner ab.

Gläubiger

Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch gegen einen Schuldner hat. Im Inkasso ist dies in der Regel die Bezahlung offener Forderungen des Gläubigers. Forderungen des Gläubigers können an eine andere Person übertragen werden Abtretung. Im Inkassowesen ist der Gläubiger der Auftraggeber. Er hat Ansprüche gegenüber dem Schuldner, der sich im Zahlungsverzug befindet.

I

Inkasso-Forderungen

Berechtigte Forderungen nach Überschreiten der Fälligkeit einer Rechnung aus unbezahlten Rechnungen für bereits gelieferte Waren oder Dienstleistungen. Inkasso-Forderungen werden von einem professionellen Inkassounternehmen wie Dr. Duve Inkasso eingezogen.

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Inkassounternehmen

Unternehmen für geschäftsmäßigen Forderungseinzug. Ein Inkassounternehmen wie Dr. Duve Inkasso macht offene Forderungen im Namen des Gläubigers (Auftraggebers) gegenüber anderen Privatpersonen oder Unternehmen geltend. Grundlage für die Geltendmachung der Forderung ist entweder eine Abtretung oder eine Inkassovollmacht. Nach gesetzlichen Bestimmungen hat grundsätzlich der Schuldner die Kosten für die Dienstleistung des Inkassobüros zu tragen.

Inkassounternehmen benötigen zum Ausüben ihres Gewerbes nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Inkassoerlaubnis.

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Inkassoverfahren

Inkasso-Maßnahmen, um berechtigte offene Forderungen professionell einzuziehen. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen vorgerichtliches / außergerichtliches Inkasso per kaufmännischem Mahnverfahren oder gerichtliche Inkassoverfahren sowie Auslandsinkasso für grenzüberschreitenden Forderungen. Dr. Duve Inkasso bietet ausschließlich Full-Service-Inkassolösungen für den gesamten Lebenszyklus offener Forderungen.

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Insolvenz

Voraussichtlich dauerndes Unvermögen einer Privatperson oder eines Unternehmens, fällige finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit). Dabei hat der Schuldner in der Regel Verpflichtungen gegenüber mehr als einem Gläubiger. Diese bestehen für mindestens zwei Monate.

K

kaufmännisches Mahnverfahren

Vorgerichtliches / außergerichtliches Inkasso zum professionellen Einzug berechtigter offener Forderungen für bereits gelieferte Waren oder Dienstleistungen. Ziel ist der schnelle, unkomplizierte Einzug unbeglichener Rechnungen ohne Einschaltung eines Gerichts. Klassisches, bewährtes Inkassoverfahren.

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Klage

Sofern der Schuldner die vom Gläubiger geltend gemachte Forderung bestreitet, kann der Gläubiger Klage vor Gericht erheben, um die Forderung gerichtlich feststellen zu lassen. Für Forderungen bis 5.000 € ist die Klage beim Amtsgericht zu erheben, für Forderungen über 5.000 € beim Landgericht (hier besteht Anwaltszwang).

Kontenpfändung

Häufige und effektive Form der Pfändung beim Schuldner aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, bei der die Bank des Schuldners als Drittschuldner in Anspruch genommen wird. In der Praxis sind Ratenzahlungen üblich, mit denen das

Konto des Schuldners wieder freigegeben wird. Bei einer Pfändung erfolgt eine Meldung an die SCHUFA, mit der die Kreditunwürdigkeit des Schuldners angezeigt wird.

L

Liquidität

Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in voller Höhe erfüllen zu können. Wenn dies (dauerhaft) nicht der Fall ist, kann mangelnde Liquidität zur Insolvenz führen. Erfolgreiches Inkasso, das heißt, ein erfolgreicher Forderungseinzug durch Dr. Duve Inkasso, erhöht die Liquidität des Gläubigers. Ein Forderungsverkauf erhöht die Liquidität sofort.

Lohnpfändung

Häufige und effektive Form der Pfändung beim Schuldner auf Grund eines

gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Rahmen einer

Zwangsvollstreckung, bei der der Arbeitgeber oder Auftragnehmer des Schuldners

als Drittschuldner in Anspruch genommen wird. Der Arbeitgeber muss über die

Drittschuldnererklärung errechnen, welcher (zumutbare) Betrag vom

Arbeitseinkommen des Schuldners pfändbar ist.

M

Mahnung

Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, für die erbrachte Leistung zu zahlen

bzw. die offene Forderung zu begleichen. Durch die außergerichtliche Mahnung des

Gläubigers gerät der Schuldner in Verzug. Es bestehen keine formalen

Voraussetzungen. Als Nachweis empfiehlt sich die Schriftform. Ohne Mahnung gerät

der Schuldner automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bei

Nichtzahlung in Verzug.

Nach § 286 Abs. 2 BGB ist eine Mahnung nicht erforderlich, wenn

 

• der Leistungszeitpunkt vertraglich kalendarisch bestimmt ist (Beispiel:

Lieferung am 10.10.2014).

• eine angemessene Zeit zur Zahlung eingeräumt wird (zum Beispiel "Zahlung 10

Werktage nach Lieferung"). Eine vertragliche Vereinbarung wird auch hier

vorausgesetzt. Wird die Leistungszeit beispielsweise in der Rechnung

einseitig bestimmt, wird ohne Mahnung kein Verzug begründet (es läge dann

lediglich ein Zahlungsziel vor).

• der Schuldner die Leistung der Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.

• in besonderen Fällen der sofortige Verzugseintritt gerechtfertigt ist. Dies

setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus.

Mahnverfahren, gerichtliches

Ziel eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist ein schneller, kostengünstiger Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) für den Gläubiger bei unstrittigen Forderungen.

 

Ablauf: Der beim zuständigen Mahngericht beantragte Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Innerhalb von zwei Wochen kann der Schuldner (ohne Begründung) widersprechen. Zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides wird der Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldner ebenfalls innerhalb von zwei Wochen (ohne Begründung) Einspruch einlegen kann. Ohne Ein- oder Widerspruch des Schuldners erhält der Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid mit der Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung. Bei Einspruch oder Widerspruch des Schuldners erfolgt ein Gerichtsverfahren, in dem der Zahlungsanspruch des Gläubigers tituliert wird. Sinnvoll ist das gerichtliche Mahnverfahren auch bei Forderungen, die zu verjähren drohen. Mit dem Antrag kann eine Verjährungseinrede verhindert werden.

O

Offenbarungseid

Frühere Bezeichnung für die eidesstattliche Versicherung. Seit 2013 ersetzt

durch die Vermögensauskunft.

Offene Forderungen

Eine Forderung ist das Recht des Gläubigers auf Bezahlung ordnungsgemäß gelieferter Waren oder Dienstleistungen durch seinen Schuldner. Eine Forderung wird zur offenen Forderung, wenn sie bei Fälligkeit nicht beglichen wird. Der Schuldner gerät somit in Zahlungsverzug. Offene Forderungen werden von Inkassounternehmen wie Dr. Duve Inkasso professionell nach Beauftragung durch den Gläubiger mittels bewährter Inkassoverfahren wie beispielsweise „Inkasso ohne Kostenrisiko“ oder vorgerichtlichem Inkasso eingezogen. Die Realisierung offener Forderungen wendet das betriebswirtschaftliche Risiko in ein betriebswirtschaftliches Gleichgewicht.

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P

Pfändung

Eine Pfändung wird auf Antrag des Gläubigers durchgeführt. Dabei werden Sachen oder Forderungen (zum Beispiel Lohn oder Konten) von staatlicher Seite im Rahmen einer Zwangsvollstreckung beschlagnahmt, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. Dieser muss dem Schuldner zugestellt worden sein. Bei Sachpfändungen beschlagnahmt der Gerichtsvollzieher den zu pfändenden Gegenstand. Die Chance, über Pfändungen seine offenen Forderungen einzuziehen, steigt mit der Schnelligkeit der Eintreibung.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Beschluss des Vollstreckungsgerichts im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Dabei werden Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten, den sogenannten Drittschuldnern, gepfändet. Der Beschluss wird dem Schuldner zugestellt.

R

Rechtsanwaltsgebühren

Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Erfasst werden Verhandlungs-, Prozess-, Vergleichs-, Erörterungs- und Beweisgebühren. Andere Tätigkeiten werden mit besonderen Sätzen vergütet; bestimmte Bereiche mit Pauschalgebühren belegt. Von wesentlicher Bedeutung ist der Gegenstandswert, nach dem sich die Gebühren richten: Mit steigendem Gegenstandswert erhöhen sich auch die anwaltlichen Gebühren.

S

Sachpfändung

Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen eines Schuldners, die auf Gläubigerantrag vom Gerichtsvollzieher in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Schuldners durchgeführt wird. Verwertbares Eigentum des Schuldners wird gepfändet (vom Gerichtsvollzieher rechtmäßig in Besitz genommen) und

anschließend verwertet (in der Regel in Form einer Versteigerung).

SCHUFA

Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die SCHUFA ist eine Gemeinschaft von Unternehmen und Kreditinstituten zur Kreditsicherung in Deutschland. Zahlungsunwillige Schuldner müssen im Rahmen eines Inkasso-Verfahrens mit Negativeinträgen bei der SCHUFA rechnen. Drei Jahre ungelöscht bleiben Negativeinträge zu Vermögensauskünften (früher: zu eidesstattlichen Versicherungen/Offenbarungseiden), Privatinsolvenzen und geplatzten Krediten. Informationen, die die SCHUFA nicht speichert, sind: Einkommen, Kontostand, Geldanlagen und Arbeitgeber. Unter Einbeziehung weiterer Kundendaten in die Bonitätsprüfung erstellt die SCHUFA ein Ranking, das von der Bestnote A bis zur schlechtesten Note M reicht. SCHUFA-Einträge führen zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit/Bonität. Dr. Duve Inkasso meldet als Kooperationspartner der SCHUFA relevante Daten. Schuldner werden vorab darauf hingewiesen.

Schuldanerkenntnis

(§ 781 BGB) Ausschließlich schriftlich wirksamer Vertrag, in dem das Bestehen einer Schuld

anerkannt wird. Der Gläubiger kann die Schuldanerkenntnis in einer notariell vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen, um sich rechtlich abzusichern. Damit liegt ein sofort vollstreckbarer Titel bzw. eine titulierte Forderung vor, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen (zum Beispiel Ratenzahlungen) nicht nachkommt. Ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis ist kostengünstiger als ein Vollstreckungsbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Schuldner

Gegenstück zum Gläubiger. Der Schuldner ist derjenige, von dem der Gläubiger eine Leistung fordern kann, zu der er gesetzlich verpflichtet ist. Sofern der Schuldner seiner Leistungspflicht (in der Regel die Bezahlung offener Forderungen des Gläubigers) nicht nachkommt, können dem Gläubiger neben oder anstelle der Leistung weitere Rechte zustehen (zum Beispiel Rücktritt, Schadensersatz). Im Inkassowesen ist der Schuldner gesetzlich zur Zahlung der Inkassogebühren verpflichtet.

Schuldnerverzug

Zahlt der Schuldner nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht, gerät er in Verzug nach § 286 Abs. 1 BGB. Ohne Mahnung kommt ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB). Im Falle eines Verbrauchervertrages muss auf diese Folge im Vertrag ausdrücklich hingewiesen werden. Sofern für die Leistung der Zahlung ein kalendermäßiges Datum bestimmt ist, gerät der Schuldner bei Nichtzahlung/Nichtleistung bis zu diesem Datum ebenfalls ohne Mahnung in Verzug (§ 286 II BGB). Rechtsfolgen eines Schuldnerverzugs:

 

• Der Schuldner hat dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen.

• Sofern die Leistung infolge des Verzugs des Schuldners für den Gläubiger

nicht von Interesse ist, kann er unter Ablehnung der Leistung

Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

• Der Schuldner hat während des Verzugs nach § 288 BGB Verzugszinsen zu

entrichten.

T

Titel

Gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Forderung. Sofern der Schuldner die Unrechtmäßigkeit der Forderung nicht darlegen kann, kann die Titulierung von Forderungen im Anschluss an das gerichtliche Mahnverfahren und den Mahnbescheid begonnen werden. Daraufhin können titulierte Forderungen über einen Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden. Die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und der Erlass eines Mahnbescheides allein begründen noch keinen Titel! Dieser muss explizit innerhalb eines Gerichtsverfahrens und durch einen Vollstreckungstitel ausgestellt werden.

V

Vergleich

(§ 779 BGB) Außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen zwei Parteien mit beiderseitigem Zugeständnis. Beim gerichtlichen Vergleich kann der Gläubiger sofort (zwangs-)vollstrecken. In diesem Fall entspricht der Prozessvergleich einem Vollstreckungstitel. Beim außergerichtlichen Vergleich muss der Gläubiger die Vertragsinhalte einklagen, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen. In der Regel

trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

Verjährung

Verjährung entspricht dem Verfall von Ansprüchen nach im BGB geregelten Fristen. Damit erlischt ein Rechtsanspruch aufgrund eines bestimmten Zeitablaufs. Mehr erfahren im Bereich Service/Verjährungsfristen. Unterbrechung/Hemmung der Verjährung: Die Verjährungsfrist kann

unterbrochen werden. Durch eine Unterbrechung der Verjährung zählt die bis dahin abgelaufene Zeit der Verjährungsfrist nicht. Die neue volle Verjährungsfrist beginnt erst nach Beendigung der Unterbrechung (§ 212 BGB). Die Unterbrechung kann gehemmt werden durch eine Ratenzahlung des Schuldners, dessen Schuldanerkenntnis, einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des

Gläubigers, ein Mahnverfahren oder durch einen Mahnbescheid.

Vermögensauskunft, Vermögensoffenbarung

Durch ein Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme auf Antrag des Gläubigers. Damit kann der Gläubiger die Erklärung über das Vermögen des Schuldners verlangen. Ein Gerichtsvollzieher räumt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe der Vermögensauskunft ein. Der Schuldner muss genau Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben und an Eides statt versichern, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Diese Auskunft - ein Vermögensverzeichnis - wird in elektronischer Form an das zuständige Vollstreckungsgericht übermittelt. Für den Fall, dass sich der Schuldner weigert, die Vermögensauskunft abzugeben, kann der Gläubiger Haftbefehl gegen den Schuldner beantragen.

 

Seit dem 01.01.2013 ersetzen die Begriffe "Vermögensauskunft" und (seltener) "Vermögensoffenbarung" die Begriffe "eidesstattliche Erklärung" bzw. "Offenbarungseid".

Verzugsschaden

Nach § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 BGB muss der Schuldner den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzen. Dies schließt die Kosten der Dienstleistung eines Inkassounternehmens ein. Voraussetzung ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet und dem Gläubiger ein Schaden entstanden ist, der auf dem Verzug beruht. Kosten im Rahmen eines Verzugsschadens sind beispielsweise Portokosten, Kosten für Mahnschreiben, Gerichtskosten und Verzugszinsen.

Verzugszinsen

Teil des aus dem Schuldnerverzug entstehenden Verzugsschadens. Verzugszinsen sind nach gesetzlichen Bestimmungen vom Schuldner zu tragen.

Vollstreckungsbescheid

Vom Amtsgericht erlassener Vollstreckungstitel innerhalb eines Mahnverfahrens. Voraussetzung für einen Vollstreckungsbescheid ist, dass der Schuldner nicht oder nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den an ihn gerichteten Mahnbescheid eingelegt hat. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Vollstreckungstitel

Rechtliche Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Der Vollstreckungstitel beinhaltet neben dem Gläubiger und Schuldner die zu vollstreckende Leistung mit Inhalt, Art und Umfang. Zu den wichtigsten Vollstreckungstiteln zählen: Vollstreckungsbescheide, Urteile, vollstreckbare

Urkunden und Prozessvergleiche. Vollstreckungsbescheide werden im – relativ schnellen und kostengünstigen – Mahnverfahren erwirkt.

Z

Zwangsvollstreckung

Maßnahmen durch Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte, die auf Antrag des Gläubigers zur Forderungseintreibung durchgeführt werden können. Die Zwangsvollstreckung geschieht in der Praxis häufig durch eine Form der Pfändung: Forderungspfändung, Kontenpfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung. Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel.