Umsatzsteuer und Inkassoabrechnungen - Hinweise
Keine Umsatzsteuer für Schuldner auf Inkassoleistung
Für Verzugsschäden (beispielsweise Teil des aus dem Schuldnerverzug entstehenden VerzugsschadensVerzugszinsen und Inkassogebühren) gilt laut Bundesgerichtshof eine Ausnahmeregelung bei der Umsatzsteuer. Für alle vorsteuerabzugsberechtigten Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger gilt: Sie müssen die Umsatzsteuer auf von Dr. Duve Inkasso erbrachte Inkassoleistungen im Rahmen Ihrer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung selbst geltend machen. Der Gegenstück zum GläubigerSchuldner hat den Vorsteuerbetrag nicht zu leisten, da es sich dabei aus rechtlicher Sicht um keinen zu erstattenden Nach § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 BGBVerzugsschaden handelt.
Folgen für die Abrechnung des Inkassoverfahrens
Aus der Inkassorechnung ist die von Dr. Duve Inkasso berechnete Umsatzsteuer auf Inkassoleistungen herauszurechnen. Dieser Betrag wird vom auszuzahlenden Hauptforderungsbetrag abgezogen. Die Auszahlung Ihres Hauptforderungsbetrages reduziert sich also um die Höhe der Umsatzsteuer auf die Inkassoleistungen.
100% Auszahlung Ihrer Hauptforderung trotz Umsatzsteuerabzug
Wir garantieren Ihnen mindestens 100% Ihrer Hauptforderung. Sie erhalten zunächst den um die Umsatzsteuer auf Inkassoleistungen reduzierten Betrag. Wie erhalten Sie als Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger dennoch 100% Ihrer Hauptforderung? Indem Sie die in der Abrechnung ausgewiesene und in Abzug gebrachte Umsatzsteuer bei Ihrem Finanzamt in der regulären Umsatzsteuervoranmeldung wieder geltend machen! Der entsprechende Betrag wird Ihnen steuerlich erstattet. Damit ist gewährleistet, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.
Beispiel Umsatzsteuerabzug und Umsatzsteuererstattung
1. | Einreichung Ihrer Hauptforderung bei Dr. Duve Inkasso | 1000,00 EUR |
2. | vorgerichtliches Inkasso (Mahnverfahren) |
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Hauptforderung | 1000,00 EUR | |
Inkassovergütung | 115,00 EUR | |
Gesamtforderung | 1115,00 EUR | |
3. | Auszahlung an Gläubiger nach Zahlungseingang des Schuldners | |
durch Dr. Duve Inkasso | ||
Hauptforderung | 1000,00 EUR | |
abzgl. USt.-Inkassovergütung | 21,85 EUR | |
(19% USt. von 115,00 EUR werden in der Rechnung ausgewiesen) | ||
Auszahlungsbetrag | 978,15 EUR | |
4. | USt.-Voranmeldung beim Finanzamt durch Gläubiger | 21,85 EUR |
5. | Erstattung der ursprünglich in Abzug gebrachten USt. | 21,85 EUR |
Damit erhält der Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger nach Steuererstattung durch das Finanzamt den ursprünglichen Betrag seiner Hauptforderung in Höhe von 1.000,00 EUR.
Fragen/Kontakt
Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen! Telefonisch erreichen Sie uns unter 0511 966220. Gern unterbreiten Ihnen unsere Kundenberater ein auf Sie und Ihre Situation abgestimmtes Angebot. Gern können Sie auch bequem unser Kontaktformular nutzen.