Zwangsvollstreckung

Wir erarbeiten für Sie maßgeschneiderte, auf Ihre Situation abgestimmte Inkasso-Produkte. Deshalb bieten wir Ihnen branchenspezifische und individuelle Komplettlösungen.
Dabei ist unsere Kundenstruktur so vielfältig wie unser Angebot. Viele unserer Kunden sind Ärzte, Industrieunternehmen, Handwerksbetriebe, Fitnessstudios und Freiberufler.

Zwangsvollstreckung - der Gerichtsvollzieher ist da!

Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher

 

Die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher ist häufig eine praktische Konsequenz aus dem gerichtlichen Inkasso. Mit dem Mittel der Zwangsvollstreckung können Sie berechtigte Ansprüche (offiziell vor Gericht titulierte Forderungen) gegenüber Ihrem Kunden zwangsweise durchsetzen. Ihrem Schuldner werden Geld oder Güter auch gegen seinen Willen gepfändet und zwar so lange, bis Sie Ihre Forderungen vollständig erhalten haben.
Für uns als Inkasso-Spezialisten gehört die Zwangsvollstreckung zum täglichen Geschäft. Sie profitieren sowohl von unserem aktuellen rechtlichen Know-how als auch von profunden Kontakten zu Gerichtsvollziehern und Rechtspflegern.
Zwangsvollstreckung sollte das Mittel letzter Wahl sein! Der Prozess ist aufwändig und oft langwierig. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Forderungsausfällen prophylaktisch zu begegnen. Wir unterstützen Sie gern dabei, indem wir die Bonität Ihrer Kunden vorab prüfen und bewerten.


Voraussetzungen

Im gerichtlichen Mahnverfahren müssen bereits alle Stufen durchlaufen worden sein. Dies bedeutet konkret:

  • Ihr Kunde hat auf Ihre Mahnungen nicht reagiert.
  • Ihr Kunde hat Ihre berechtigten Forderungen nicht fristgerecht beglichen, nachdem Ihr Anspruch verbindlich vor Gericht geklärt worden ist.
  • Es gibt ein vollstreckbares Gerichtsurteil, einen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder Kostenfestsetzungsbeschluss. 
Ablauf

Die Zwangsvollstreckung führt in jedem Fall ein Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung ...Gerichtsvollzieher durch. Im ersten Schritt versucht dieser, das bewegliche Vermögen Ihres Schuldners (zum Beispiel Schmuck, wertvolle Gegenstände) zu pfänden, die mit einer Pfandmarke versehen werden. Diese Gegenstände werden anschließend versteigert. Der Erlös geht auf Ihr Konto. Falls keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden werden, veranlassen wir die Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Erklärung, Offenbarungseid). Damit wird Ihr Schuldner  auch gegen seinen Willen - verpflichtet, seine gesamten Vermögenswerte sowie seine beruflichen Tätigkeiten und Einnahmen darzulegen. Unbewegliches Vermögen, wie beispielsweise Grundstücke und Immobilien, kann ebenfalls gepfändet und zwangsversteigert oder mit einer Hypothek belegt werden.
Eine weitere Form der Zwangsvollstreckung besteht in der Drittschuldnerpfändung. Damit können offene Forderungen Ihres Schuldners gepfändet werden. In den meisten Fällen kommt es zu einer Einkommenspfändung (auch Häufige und effektive Form der Pfändung beim SchuldnerLohnpfändung genannt). Der Arbeitgeber überweist einen Teil des Einkommens direkt an den Pfändungsgläubiger.

Kosten

Die in der Zivilprozessordnung gesetzlich genau geregelte Vergütung für den im Rahmen der Maßnahmen durch Gerichtsvollzieher und VollstreckungsgerichteZwangsvollstreckung eingesetzten Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung ...Gerichtsvollzieher hat Ihr Gegenstück zum GläubigerSchuldner zu tragen.

Ihr individuelles Angebot

Wir nehmen Ihre Forderungen persönlich! Um Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Angebot unterbreiten zu können, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0511 966220.