Vertragskündigung: Textform statt Schriftform ab 01. Oktober 2016 möglich
Neuregelung des §309 Nr. 13 BGB mit Auswirkungen auf AGB
Mit Wirkung vom 01. Oktober 2016 können - dank einer Änderung des §309 Nr. 13 BGB - Verträge grundsätzlich in Textform gekündigt werden. Bisher hatte der Gesetzgeber die umstrittene Schriftform vorgeschrieben.
"Textform statt Schriftform" bedeutet konkret, dass Vertragskündigungen seit Oktober 2016 auch per E-Mail oder per Fax ohne Unterschrift möglich und rechtsgültig sind. Die Verpflichtung zur eigenhändigen Unterschrift entfällt ab sofort.
Die Neuregelung zur Vertragskündigung betrifft beispielsweise Fitnessstudios. Darüber hinaus ergeben sich Auswirkungen auf alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch solche in Arbeitsverträgen. Während ein Arbeitsverhältnis auch zukünftig schriftlich zu beenden ist, können Ansprüche eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber nun auch per E-Mail oder Fax innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.
Dr. Duve Inkasso empfiehlt allen Fitnesstudios, Sportstudios oder Wellnessclubs, ggf. die AGB anzupassen. Inkasso-Fit, die passgenaue Inkasso-Lösung für die Fitnessbranche, berücksichtigt selbstverständlich die Gesetzesänderung zur Vertragskündigung in Textform. Details