Insolvenzanfechtung: Reform zum besseren Schutz von Gläubigern notwendig

Insolvenzanfechtung: Reform zum besseren Schutz von Gläubigern notwendig

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) fordert: kein Fiskusprivileg für Finanzämter

Seit Ende 2015 liegt der Bundesregierung ein Gesetzentwurf vor, der das Ziel hat, Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger besser vor Anfechtungen zu schützen. Leider würden durch diesen Gesetzentwurf zur Insolvenzanfechtung aber alle Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger maßgeblich benachteiligt. Der Fiskus hingegen würde verdienen.

Der vorliegende Entwurf würde im Anfechtungsrecht Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger erster und zweiter Klasse schaffen: Die Regierung will das "Fiskusprivileg" wieder einführen. Alle anderen Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger außer den Finanzämtern hätten dann das Nachsehen.

Das Fiskusprivileg, das in Deutschland schon einmal bis 1999 gab, wurde mit der Insolvenzrechtsreform abgeschafft. Finanzämter durften bis dahin bei einer Unternehmensinsolvenz zuerst das ihnen geschuldete Geld kassieren. Die anderen Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger mussten sich hinten anstellen, der zu verteilende Topf wurde so deutlich kleiner.

Trotz voller Kassen versucht Finanzminister Schäuble nun im trauten und parteiübergreifenden Zusammenspiel mit seinen Kollegen aus den Ländern, dieses Fiskusprivileg wieder einzuführen.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich nicht. Selbstverständlich ist eine Reform des Anfechtungsrechts noch immer unerlässlich, damit Unternehmen besser vor Anfechtungen geschützt werden. Aber: eine Reform, die zwar das Anfechtungsrecht entschärft, aber über das Fiskusprivileg den Staat bereichert und die anderen Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger arm macht, kann der Branchenverband der Inkasso-Unternehmen im Sinne seiner Kunden nicht unterstützen.

Maßgebliches Ziel des BDIU als Interessenvertretung seriöser Inkasso-Unternehmen bleibt es, jede Privilegierung von Gläubigergruppen zu vermeiden. Darin weiß sich der Branchenverband einig mit den wichtigsten rechtspolitischen Akteuren, deren Abwehrkampf gegen die Finanzleute größte Anerkennung verdient.

Der BDIU fordert deshalb einen vernünftigen Konsens, der das Fiskusprivileg durch eine Minimallösung über die §§ 14, 143 InsO verhindert, also die Stärkung des Gläubigerantragsrechts und die Beschränkung von Zinszahlungen.

Dr. Duve Inkasso informiert Sie über weitere Entwicklungen der Insolvenzanfechtung.