Erfolg für Gläubiger: Domain-Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung möglich

Erfolg für Gläubiger: Domain-Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung möglich

Vollstreckung in die Domain im Aufwind

Domain-Namen stellen nach Ansicht der aktuellen Rechtsprechung einen pfändbaren Wert dar. Als Basis einer erfolgreichen Webpräsenz können für den Verkauf eines Domain-Namens unter Umständen erhebliche Preise erzielt werden. Die Domain als Wirtschaftsgut stellt daher im Rahmen einer Maßnahmen durch Gerichtsvollzieher und VollstreckungsgerichteZwangsvollstreckung einen pfändbaren Vollstreckungsgegenstand dar.

Spätestens seit der Eine Pfändung wird auf Antrag des Gläubigers durchgeführt.Pfändung eines Onlineshops für Elektronik im Oktober 2015 durch das Finanzamt sind Vollstreckungen in die Domain im Aufwind. Im konkreten Fall erklärte das Finanzgericht Münster die DENIC (deutsche Registrierungsstelle für Domains), die um die Forderung gerichtlich feststellen zu lassenKlage gegen die Zwangsvollstreckung der Domain eingereicht hatte, zum Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der ursprüngliche Schuldner eine Forderung hat.Drittschuldner. Die DENIC ist grundsätzlich verpflichtet, bei Domainpfändungen aktiv mitzuwirken. Nach dem Gerichtsurteil vom Oktober 2015 sind Domain-Namen grundsätzlich pfändbar. Ausnahmen gelten bei namens- oder markenrechtlich geschützten Domains. Offen ist, ob die DENIC Revision einlegt.

In der Praxis hat sich die Domain-Eine Pfändung wird auf Antrag des Gläubigers durchgeführt.Pfändung bisher als erfolgreich erwiesen, da Gegenstück zum GläubigerSchuldner in der Regel um den Wert ihrer Domain wissen und daher dann ?plötzlich? doch zur Zahlung bereit sind.

 

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