Achtung Gläubiger! Verjährung droht zum 31.12.
Eine Forderung ist das Recht des Gläubigers auf Bezahlung ordnungsgemäß gelieferter Waren oder Dienstleistungen durch seinen Schuldner.Offene Forderungen fristgerecht geltend machen oder hemmen
Berlin, BDIU, 24.11.2016
Ihnen steht Geld aus einer offenen Rechnung zu - und die Rechnung stammt noch aus dem Jahr 2013? Dann sollten Sie sich jetzt ranhalten, denn zum 31. Dezember können diese Ansprüche verjähren.
Drei Jahre beträgt die "regelmäßige Verjährungsfrist". So regelt es der § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Stichtag ist dabei immer das Jahresende - egal wann im Laufe des Jahres die Forderungen entstanden sind. Die Frist gilt zum Beispiel für Ansprüche aus Kauf- oder Mietverträgen.
Es gibt aber Möglichkeiten, eine Verjährung entspricht dem Verfall von Ansprüchen nach im BGB geregelten FristenVerjährung zu hemmen. Am einfachsten ist es, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, der noch vor Silvester zugestellt werden muss. Auch wenn der Gegenstück zum GläubigerSchuldner einen Teilbetrag auf die geforderte Summe bezahlt, lässt sich die Verjährung entspricht dem Verfall von Ansprüchen nach im BGB geregelten FristenVerjährung hemmen.
Viele Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger sind allerdings mit den juristischen Details bei Zahlungsansprüchen und deren Verjährung überfordert. Unterstützung bieten ihnen daher Rechtsdienstleister wie Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen. Diese können alle Maßnahmen im vorgerichtlichen Inkasso übernehmen - bis hin zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Pro Jahr führen Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen der Wirtschaft dadurch mehr als 5 Milliarden Euro an berechtigten Forderungen wieder zurück.