Verbrauchertipp: So erkenne ich eine falsche Mahnung

Verbrauchertipp: So erkenne ich eine falsche Mahnung

Berlin, BDIU, 07.08.2018

Anfang der Woche hat die Verbraucherzentrale Hamburg vor "regelrechten Wellen von Schwindelinkasso" gewarnt. Auch beim Branchenverband der Inkassowirtschaft melden sich aktuell viele Verbraucher, die verdächtige Briefe erhalten haben. Typisch sind Mahnungen über völlig erfundene Sachverhalte, zum Beispiel Forderungen aus angeblichen Gewinnspiel-Teilnahmen. Oft werden die Empfänger dazu aufgefordert, auf Konten im Ausland zu überweisen. Der dringende Rat des BDIU lautet: Nicht zahlen!

Besonders trügerisch: Manchmal wird in den Briefen das Aussehen eines tatsächlich registrierten und seriösen Inkassounternehmens nachgeahmt. Von solchen Fälschungen war schon jede neunte Firma im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) betroffen. Bei jedem vierten BDIU-Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen haben sich schon einmal Verbraucher gemeldet, die eine gefälschte Aufforderung des Gläubigers an den SchuldnerMahnung im Briefkasten hatten.

Wer jetzt alarmiert ist, sollte aber wissen: Den Betrügern unterlaufen Fehler. Fake-Forderungen lassen sich durch wenige kleine Checks schnell enttarnen.

Diesen Schnell-Check empfiehlt der BDIU bei jeder Aufforderung des Gläubigers an den SchuldnerMahnung:

  • Ist die Forderung, die angemahnt wird, bekannt? Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, weiß man das in der Regel. Inkassounternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen - zum Beispiel den Namen oder die Firma ihres Auftraggebers zu benennen sowie den Grund für die Forderung.

  • Stimmen die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben überein? Wenn zum Beispiel das Unternehmen eine deutsche Adresse verwendet, die Bankverbindung aber ins Ausland verweist - zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN -, ist Vorsicht geboten.

  • Wenn Verbraucher Zweifel an der Forderung haben, sollten sie das Inkassounternehmen kontaktieren und nachfragen. Seriöse Inkassounternehmen verfolgen berechtigte Forderungen und werden alles tun, um dem Zahlungspflichtigen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen.

  • Inkassounternehmen brauchen in Deutschland eine Registrierung. Kontrollieren Sie, ob das Unternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de geführt ist. Nur dann darf das Unternehmen überhaupt Inkasso durchführen.

  • Bei Fragen oder Problemen mit einem Inkassounternehmen können sich Verbraucher auch an den BDIU wenden. Ist das Inkassounternehmen Mitglied im Verband, kann der BDIU vermitteln. Auf www.inkasso.de findet sich dazu ein Beschwerde-Button.

Zum Glück sind solche Betrügereien aber die Ausnahme. Inkasso ist eine wichtige Rechtsdienstleistung. Bei BDIU-Inkasso können sich Verbraucher darauf verlassen, dass sich die Firmen streng nach Recht und Gesetz verhalten. Alle Mitgliedsfirmen im BDIU haben sich auf Regeln für einen redlichen, gewissenhaften und ordnungsgemäßen Einzug von Forderungen verständigt. Verstöße gegen diese Grundsätze werden sanktioniert. Daher gilt die Mitgliedschaft im BDIU auch als eine Art Gütesiegel für faires und seriöses Inkasso. Übrigens: Pro Jahr erhalten die BDIU-Firmen rund 22 Millionen neue Inkasso-Fälle. Nur 500 bis 600 davon sind beim BDIU beschwerdeanfällig. Das zeigt, wie ernst es die Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen mit ihrer Tätigkeit nehmen. Pro Jahr führen sie zwischen 5 und 10 Milliarden Euro der Wirtschaft wieder zurück. Dieses Geld wäre ohne Inkasso verloren und würde die geschädigten Unternehmen vor große finanzielle Probleme stellen ? bis hin zur möglichen Voraussichtlich dauerndes Unvermögen einer Privatperson ...Insolvenz.

Diese Meldung lesen auf der BDIU-Website

Häufig gestellte Verbraucherfragen auf dem Weg zur Schuldenfreiheit