Ombudsfrau der Inkassowirtschaft zieht Bilanz
Bericht der Ombudsfrau
Ein Jahr als Ombudsfrau der Inkassowirtschaft - Bundesministerin a. D. Brigitte Zypries zieht erste Bilanz
Berlin, BDIU, 11.03.2020
Seit knapp einem Jahr ist Brigitte Zypries Ombudsfrau der Inkassowirtschaft. Sie zieht heute eine erste Bilanz: "In diesem knappen Jahr haben sich 1.071 Verbraucherinnen oder Verbraucher mit Beschwerden an den BDIU gewandt. Die größte Zahl der Beschwerden konnte von der Geschäftsstelle zufriedenstellend geklärt werden, lediglich in 24 Fällen habe ich mich persönlich ausführlich mit dem Fall befasst. Bedenkt man, dass die Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen in Deutschland im Jahr 2019 über 40 Millionen Forderungsverfahren betreut haben, kommt auf rund 40.000 Forderungen eine Beschwerde. Das zeigt, dass die Inkassowirtschaft sehr gut arbeitet."
Zwei besonders komplexe Fälle hatte Brigitte Zypries im vergangenen Jahr zu schlichten.
In einem Fall wurde ein Verbraucher aus Sicht der früheren Bundesjustizministerin beim Online-Vertragsschluss vom Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger nicht hinreichend über die Rechtsfolgen und Vertragsinhalte aufgeklärt. Zypries monierte gegenüber dem Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen, dass diese fehlerhafte Aufklärung bei der Übernahme der Forderung nicht hinreichend geprüft wurde. Das betroffene BDIU-Mitglied akzeptierte den Schiedsspruch der Ombudsfrau und trennte sich von dem Auftraggeber.
In einem weiteren Fall bezahlte eine Verbraucherin über Jahre hinweg Raten an einen Inkassodienstleister, die Forderung wurde aber kaum geringer. Ursächlich dafür war allerdings nicht das Verhalten des Inkassodienstleisters, sondern die Höhe der vor über zehn Jahren gerichtlich festgelegten Zinsen von über 10 Prozent. Hier war kein juristisches Urteil gefragt. Auf Vermittlung der Ombudsfrau und des BDIU konnte eine einvernehmliche Lösung zwischen Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen und der Verbraucherin beziehungsweise der sie vertretenden Schuldnerberatungsstelle gefunden werden. "Der BDIU erwartet von seinen Mitgliedern rechtskonformes und verantwortungsvolles Inkasso. Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass das geht. Ich denke, alle Seiten waren mit dem gefundenen § 779 BGBVergleich zufrieden."
Abschließend appellierte die ehemalige Justizministerin noch an ihre Kolleginnen und Kollegen in der Politik, die Aufsicht hinreichend personell auszustatten: "Die Verbände unternehmen ihr Möglichstes, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Dabei funktioniert die Zusammenarbeit von Schuldnerberatungsstellen und Inkassoverbänden zusehends besser. Leider gibt es aber nach wie vor unseriöse Unternehmen auf dem Inkassomarkt außerhalb des Zugriffs der Verbände. Hier ist die staatliche Aufsicht gefragt."