Kommunen in NRW

Kommunen in NRW verzichten auf Beitreibung von Forderungen in Milliardenhöhe

Düsseldorf, 24. April 2015 - Mit deutlich mehr als 500 Teilnehmern startete am gestrigen Donnerstag die Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) in Düsseldorf.

In der Eröffnungsveranstaltung, zu der sich Spitzenvertreter der Parteien aus dem nordrhein-westfälischen Landtag auf dem Podium eingefunden haben, wurde heftig über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beitreibung der kommunalen Außenstände in NRW diskutiert. Nach Einschätzung von BDIU-Präsident Wolfgang Spitz bestehen derzeit allein bei Kommunen im Bundesland NRW niedergeschlagene Forderungen im Wert von in den letzten Jahren rund fünf bis zehn Milliarden Euro. Spitz richtete an die Vertreter der Politik die Frage, wie die Kommunen mit diesen Forderungsbeständen, bei denen sämtliche Beitreibungsbemühungen erfolglos geblieben sind, umgehen wollen. Nach Auffassung des BDIU könnten durch professionelles Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein InkassounternehmenForderungsmanagement fünf bis zehn Milliarden EUR den kommunalen Kassen zurückgeführt werden. Geld, das für notwendige infrastrukturelle Investitionen eingesetzt werden könnte.

Am Beispiel Hessens, wo entsprechende vor allem datenschutzrechtliche Grundlagen vorliegen, macht der BDIU Beitreibungserfolge der Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen im kommunalen Bereich deutlich. Dennoch sieht keiner der Parteienvertreter an diesem Nachmittag die dringende Notwendigkeit einer Gesetzesinitiative in NRW. Abschließend appellierte Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des BDIU, an die Anwesenden, einen gesetzlichen Vorstoß zu wagen, um die brach liegenden Forderungen einzutreiben. Das Podium verspach daraufhin Gesprächsbereitschaft und inhaltliche Auseinandersetzung.

Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung tauschen sich in Düsseldorf noch bis Samstag über die neuesten Trends im Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein InkassounternehmenForderungsmanagement aus und bringen sich zu branchenrelevanten Fragen, wie beispielsweise der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf den aktuellen Stand.