Inkassoverband warnt vor Betrugsversuch mit falschen Stromrechnungen
Berlin, BDIU, 14.11.2019
Ein falsches Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen verunsichert derzeit viele Verbraucher. Dem BDIU liegen zahlreiche Beschwerden vor.
Kunden von Energieversorgern haben Mahnungen erhalten über tastsächlich nicht vorhandene Außenstände. Die Briefe stammen von einem "Inkassobüro Aleksander" mit postalischer Anschrift in Berlin.
Achtung: Dieses Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen gibt es nicht! Auf die Mahnschreiben sollte keinesfalls bezahlt oder direkt reagiert werden. Der BDIU rät Betroffenen zu einer Anzeige bei der Polizei.
Was steht in den Briefen?
In den Briefen, die dem BDIU vorliegen, werden ausstehende Stromzahlungen eingefordert. Sie sind meist überschrieben mit "3. Aufforderung des Gläubigers an den SchuldnerMahnung". Vorsicht: Einige Empfänger berichten, dass die auf den Schreiben angegebenen Zählernummern tatsächlich korrekt sind. Der Stromlieferant selbst weiß aber nichts von offenen Beträgen.
Wie sehen die Briefe aus?
Auf den ersten Blick wie eine normale Rechnung. Auf der rechten Seite findet sich ein dicker roter Balken mit der Beschriftung "Aufforderung des Gläubigers an den SchuldnerMahnung". Angehängt ist ein vorausgefüllter Überweisungsträger.
Wohin sollen die Überweisungen gehen?
Es ist ein Konto mit einer deutschen IBAN-Kennung angegeben. Das ist für eine Fake-Forderung sehr ungewöhnlich. Auch aus diesem Grund raten Experten zu einer Anzeige, da hier die Ermittlungschancen für deutsche Behörden besser sind.
Wie erkenne ich ein seriöses Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen?
Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de) registriert sein. Nur wer hier gelistet ist, darf überhaupt Inkasso betreiben. Weitere Tipps finden Sie hier: www.inkasso.de/verbraucher/mahnungen-checken
Wer Fragen hat oder sich über ein Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen beschweren möchte, kann sich damit auch an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen unter www.inkasso.de wenden.
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Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des BDIU
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