Datenschutzgrundverordnung: Inkassoverband veröffentlicht Leitfaden für den Bereich Forderungsmanagement

Datenschutzgrundverordnung: Inkassoverband veröffentlicht Leitfaden für den Bereich Forderungsmanagement

Berlin, BDIU, 21.02.2017

Ab dem 25. Mai 2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Deutschland zur Anwendung kommen. Nach wie vor gibt es allerdings viele Fragezeichen, was das für die Unternehmen hierzulande im Detail bedeutet.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat jetzt einen Leitfaden zur DS-GVO für das Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein InkassounternehmenForderungsmanagement veröffentlicht. Erstellt wurde er von den Datenschutzexperten aus dem verbandsinternen Fachausschuss, Verantwortlichen aus der BDIU-Geschäftsstelle sowie dem externen, unabhängigen Verbandsbeauftragten für den Datenschutz.

Er richtet sich speziell an Inkassodienstleister und gibt ihnen einen Überblick zu allen für das Forderungsmanagement relevanten Neuerungen der DS-GVO mit vielen Tipps zur Umsetzung der Regelungen in die Praxis. Außerdem weist er Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen auf nötige Überprüfungen ihrer Datenverarbeitungsprozesse hin.

Die Version 1.0 dieses Leitfadens hat den Stand Februar 2017. Er versteht sich bewusst als "Work in Progress". Bis zum Anwendungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 werden weitere Leitfäden, Factsheets und Updates folgen, mit denen der BDIU seine 560 Mitgliedsunternehmen auf die DS-GVO vorbereiten wird.

DS-GVO-Leitfaden

Zur Pressemitteilung auf der BDIU-Website