Bundestag beschließt Abschaffung der 500-Euro-Grenze bei Drittauskünften

Bundestag beschließt Abschaffung der 500-Euro-Grenze bei Drittauskünften

Gleichbehandlung aller Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger unabhängig von der Forderungshöhe dank BDIU

Mit Beschluss des Bundestages im Zuge der Umsetzung der Europäischen Kontopfändungsverordnung in deutsches Recht entfällt zukünftig die 500-Euro-Grenze bei Drittauskünften. Maßgeblich erwirkt hat diesen Beschluss der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) als Interessenvertretung der Inkassobranche.

In der Praxis werden damit die Inkassomöglichkeiten seriöser Inkasso-Unternehmen gestärkt: der Beschluss bewirkt praktisch eine gerechte, von der Forderungshöhe unabhändige Gleichbehandlung aller Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger.

Der BDIU konnte sowohl den Deutschen Gerichtsvollzieherbund (DGVB) als auch die Bundesdatenschutzbeauftragte von der Abschaffung der bisherigen willkürlichen und verfassungswidrigen Grenze bei Drittauskünften überzeugen.

 

Was heißt das genau?

Bisher war beispielsweise die Ermittlung von Bankverbindungen, auf den Gegenstück zum GläubigerSchuldner angemeldete Autos oder des Arbeitgebers des Schuldners nur möglich, wenn die zu vollstreckende Forderung über 500 Euro lag. Künftig gilt eine Gleichbehandlung aller Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger unabhängig von der Forderungshöhe.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 755 Abs. 2 Satz 4 ZPO wird aufgehoben und § 802 Abs. 1 Satz 2 ZPO wird geändert.

Nach § 755 ZPO kann der Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung ...Gerichtsvollzieher Aufenthaltsermittlungen vornehmen, wenn der Wohnsitz des Schuldners nicht bekannt ist. Ermitteln kann der Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung ...Gerichtsvollzieher beim Ausländerzentralregister und bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bisher galt dafür die sogenannte Bagatellgrenze von 500 Euro. Zukünftig kann der Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung ...Gerichtsvollzieher unabhängig von der Forderungshöhe den aktuellen Wohnsitz des Schuldners ermitteln.

Noch viel besser ist der Wegfall der 500-Euro-Grenze aber im Bereich des § 802 l ZPO: Bisher waren Vermögensermittlungen in Gestalt der Suche nach weiteren Bankverbindungen (beim Bundeszentralamt für Steuern), nach der Haltereigenschaft bzgl. eines Kfz (beim Kraftbundesamt) oder auch nach dem Arbeitgeber des Schuldners (bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung), nur möglich, wenn die zu vollstreckende Forderung über 500 Euro lag. Durch den Wegfall der 500 Euro-Grenze sind diese Ermittlungen durch den Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizverwaltung ...Gerichtsvollzieher nunmehr für alle Forderungen möglich, egal wie hoch diese sind. Das Ersuchen darum und die Erhebung der Daten ist künftig schon dann zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist. Dadurch wird künftig auch bei Forderungen unterhalb von 500 Euro schneller und besser ermittelt werden können, wo Vermögenswerte des Schuldners liegen, die bisher dem Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger bzw. Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen nicht bekannt gewesen sind.

Das schafft endlich Gerechtigkeit für alle Natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanspruch...Gläubiger - auch im europäischen § 779 BGBVergleich, denn eine solche Grenze gibt es anderswo nicht. Zudem werden dadurch Streitigkeiten mit den Gerichtsvollziehern minimiert.

 

Ab wann können bezüglich aller Forderungen, egal in welcher Höhe sie bestehen, Drittauskünfte eingeholt werden?

Ab dem Tag nach der Verkündung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die noch ausstehende Zustimmung durch den Bundesrat im November 2016 gilt als reine Formsache.

Dr. Duve Inkasso hält Sie auf dem Laufenden.