Besserer Verbraucherschutz durch Vereinbarungen zu Inkassounternehmen im Koalitionsvertrag

Vereinbarungen zu Inkassounternehmen im Koalitionsvertrag: klarer Schritt zu besserem Verbraucherschutz!

Berlin, BDIU, 07.02.2018

Mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Aufsicht über Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen zu stärken, setzen Union und SPD ein sehr gutes Zeichen für Verbraucher und Wirtschaft. "Der BDIU hat das seit vielen Jahren gefordert. Wir danken den Koalitionsparteien für ihren klaren Konsens. Jetzt müssen bald Taten folgen, um Verbraucher und Unternehmen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen", erklärt Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), am Mittwoch in Berlin. Inkassowirtschaft und Verbraucherschützer bieten der Politik und den Aufsichtsbehörden seit langem enge Zusammenarbeit an, um eine bessere, konsequentere und wirkungsvolle Aufsicht über Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen in Deutschland zu schaffen.

Der BDIU dankt CDU/CSU und SPD ausdrücklich auch für die Bereitschaft, den rechtlichen Rahmen der Tätigkeit von Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen verbraucherfreundlich weiterzuentwickeln.

BDIU-Präsidentin Pedd: "Der Weg dahin geht über Selbstregulierung und Co-Regulierung unter Beteiligung aller Stakeholder. Das ist unser erklärtes Ziel. Wir arbeiten schon seit dem vergangenen Jahr intensiv daran, die bestehenden strengen Berufspflichten für unsere Mitgliedsunternehmen weiter zu schärfen. Mit dieser Selbstregulierung und einer konsequenten und transparenten Co-Regulierung werden wir das Vertrauen, das Wirtschaft und Verbraucher in die Rechtsdienstleistungen der Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen setzen, weiter stärken."


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