Außenstände der öffentlichen Hand steigen weiter - BDIU mahnt besseres Forderungsmanagement an

Trotz Schuldenrückgangs: Außenstände der öffentlichen Hand steigen weiter - BDIU mahnt besseres Forderungsmanagement an

Berlin, BDIU, 28.03.2018

Die Inkassowirtschaft mahnt die öffentliche Hand zu einem besseren Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein InkassounternehmenForderungsmanagement. Es gebe großen Handlungsbedarf. Zuletzt waren die offenen Forderungen von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen um mehr als 10 Prozent auf 73,8 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. "Die öffentliche Hand muss bei ihrem Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein InkassounternehmenForderungsmanagement dringend gegensteuern, damit dieser Fehlbetrag in den nächsten Jahren nicht noch weiter wächst. Es handelt sich um Geld, das für dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung fehlt", so Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), heute in Berlin.

"Es bieten sich viele Möglichkeiten an, wie Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen öffentliche Auftraggeber unterstützen könnten, etwa bei der Adressrecherche säumiger Zahler oder als Verwaltungshelfer im Forderungseinzug", so Pedd. Viele Kommunen hätten bereits sehr gute Erfahrungen bei einer solchen Zusammenarbeit gemacht und Einnahmen aus bereits niedergeschlagenen Forderungen erzielen können. Pedd kritisiert, dass einigen Verantwortlichen noch der Mut fehle, andere als die bereits eingeschlagenen Wege zur Einnahmeverbesserung zu verfolgen. "Es geht ja nicht darum, hoheitliche Aufgaben auf die Privatwirtschaft zu verlagern. Unser Angebot ist, das Expertenwissen und die Praxiserfahrungen von Unternehmen für geschäftsmäßigen ForderungseinzugInkassounternehmen so einzusetzen, dass es der Allgemeinheit nutzt."

Ein verbessertes Forderungsmanagement könne auch beim weiteren Schuldenabbau helfen. Am Dienstag hatte das Statistische Bundesamt gemeldet, dass die Verbindlichkeiten der öffentlichen Haushalte zum Jahresende um 41,3 Milliarden Euro beziehungsweise 2,1 Prozent im § 779 BGBVergleich zum Vorjahr gesunken sind. Trotzdem beträgt der Schuldenberg weiterhin stattliche 1,96 Billionen Euro.

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