Spezialisierung und Sachkompetenz

Urteil rechtskräftig: „Moskau Team“ darf kein Inkasso durchführen

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte „ITM Inkasso-Team Moskau“ Recht zugesprochen bekommen. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) „ITM“ untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten „ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen“.

Das Urteil gegen „ITM“ ist rechtskräftig.

„Wir begrüßen dieses von uns erwartete Urteil“, erklärt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. „Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen. Sie suchen einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet.“


Berlin, 13. Mai 2008

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Die wichtigsten Vorteile der Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen

von Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Berlin

  • Vermeiden von Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Motto: kein gutes Geld „schlechtem“ hinterherwerfen.
  • Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkassounternehmen liegt bei durchschnittlich über 50 Prozent. Das ist nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurückzuführen, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt („nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen“).
  • Kosten und Auslagen trägt der Gläubiger gegenüber dem Inkassounternehmen. Der Schuldner hat sie dem Gläubiger zu ersetzen.
  • Bonitätsprüfung durch Inkassofirmen: Bei aussichtlosen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.
  • Das Inkassounternehmen arbeitet als Mittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler – die Basis für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.
  • Das betriebseigene Personal des Gläubigers wird nicht mit der Ermittlung von Anschriften und weiteren Recherchen belastet.
  • Inkassounternehmen prüfen Vollstreckungsmöglichkeiten gegen zahlungsunwillige Schuldner und beauftragen gegebenenfalls den örtlichen Gerichtsvollzieher mit den weiteren Maßnahmen.
  • Beharrliche Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso. Übernahme der konsequenten Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse der Schuldner, Ermittlung von Anschriften, Überwachung und Führen der Debitoren-Konten.
  • Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.
  • Erfolgsstatistiken über alle laufenden und abgeschlossenen Fälle, auf Wunsch aufgeteilt nach Schuldnergruppen sowie Forderungshöhen.



Berlin, den 7. April 2008


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Wie können sich Unternehmen vor Forderungsverlusten schützen?

von Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Berlin
Wichtig für jedes Unternehmen ist zunächst die sorgfältige Auswahl von Kunden, denen ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Daher sollte in derartigen Fällen stets eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.

Bei der Gestaltung von Verträgen gilt es in erster Linie, die Forderung rechtlich einwandfrei abzusichern. Spezielle Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Eigentumsvorbehalt, Schuldmitübernahme, Bürgschaften. Vor Forderungsverlusten schützt zudem ein straffes und konsequent arbeitendes Mahnwesen. Das reagiert nicht erst bei ausbleibenden Zahlungen, sondern fungiert auch als eine Art „Frühwarnsystem“.

Denn es gibt durchaus Signale, die auf beginnende Liquiditätsengpässe beim Kunden hinweisen: So etwa die Änderung der Zahlungsart von der Überweisung zum Scheck oder gar Wechsel, um die Verrechnung durch entsprechende Laufzeiten hinauszuzögern. Auch eine neue Bankverbindung gibt Anlass zur Frage, ob es mit dem bisherigen Kreditinstitut Probleme gibt.


Berlin, den 7. April 2008

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Trend zum außergerichtlichen Inkasso

Gläubiger gehen vor Gericht oft leer aus

von Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Berlin

Nicht oder zu spät bezahlte Rechnungen können Unternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten führen. So hat sich zwar – auch dank des aktuellen wirtschaftlichen Aufschwungs – das Zahlungsverhalten der Schuldner wieder etwas gebessert. Aber Basel II und die Folgen der internationalen Finanzkrise sorgen schon jetzt dafür, dass die Kreditvergabe durch die Banken strenger und die Liquiditätsbeschaffung insbesondere für den Mittelstand wieder schwieriger wird. Vor diesem Hintergrund ist frühzeitiges und schnelles Handeln der Unternehmen gefordert. Insbesondere der außergerichtliche Forderungseinzug erhält wachsende Bedeutung. So sind die Dienstleistungen der Inkassobranche gefragt wie nie zuvor.

Wer sein Recht – und damit auch sein Geld – vor Gericht erstreiten will, muss tief in die Tasche greifen. Ist beim Schuldner nichts mehr zu holen, muss der vermeintliche Sieger vor Gericht auch einen Großteil dieser Auslagen als Verlust abschreiben. So geraten selbst wirtschaftlich gesunde Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme.

Zudem klagen immer mehr Firmen über langfristige Außenstände. Werden die Zahlungsziele zum wiederholten Male nicht eingehalten, kommt der Ruf nach dem Gerichtsvollzieher oft zu spät. Ziel der Gläubiger sollte es sein, möglichst die vollständige Forderungssumme zu realisieren, noch bevor Gerichte beschäftigt werden. Viele Unternehmen vertrauen auf das firmeneigene Mahnwesen, um sich vor Forderungsverlusten zu schützen. Allerdings hängt der Erfolg des hausinternen Mahnverfahrens entscheidend davon ab, wie gut die Kommunikation im Betrieb funktioniert. Und nicht jeder Mitarbeiter der Buchhaltung verfügt über das nötige Know-how, um die Kunden zu einer Zahlung zu bewegen. Begleicht das Gros der Geschäftspartner die Rechnungen pünktlich oder zumindest nach erfolgter Mahnung, reicht das eigene Mahnwesen im Unternehmen oft aus.

Externe Hilfe beim Forderungseinzug

Bekommt man es allerdings mit hartnäckigen Zahlungsverweigerern zu tun, sollten diese als „notleidend“ bezeichneten Außenstände mit externer Hilfe eingefordert werden. Oftmals wird zwar die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfohlen. Viele Anwaltskanzleien sind aber personell und organisatorisch auf die routinemäßige Bearbeitung von Mahnangelegenheiten nicht vorbereitet. Überdies sind gerade Massenaufträge bei kleineren Streitwerten für Anwälte in der Regel wenig lukrativ.

So ist es meistens kostengünstiger und effektiver, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Hierbei darf der Kunde den Preis für die Dienstleistung – ungeachtet gesetzlicher Vorschriften – frei aushandeln. Zudem können die Inkassokosten dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden, was beim betriebseigenen Mahnverfahren nicht möglich ist. Auch die Erfolgsquote liegt deutlich höher: Bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), der 530 von insgesamt mehr als 700 tätigen Inkassounternehmen in der Bundesrepublik vertritt, beträgt sie derzeit durchschnittlich über 50 Prozent in der vorgerichtlichen Phase.

Dabei ist bereits im Vorfeld viel Psychologie mit im Spiel. Denn die Auftragsvergabe an ein Inkassounternehmen verdeutlicht, dass der Gläubiger auch bei geringen Beträgen nicht gewillt ist, seine Forderungen auszubuchen. So genügt oft die Ankündigung der Maßnahme, um Schuldner zur sofortigen Zahlung zu bewegen. Ist der säumige Zahler dennoch uneinsichtig, hilft das professionelle Forderungsmanagement mit einem individuell abgestimmten Drei-Stufen-Plan.

Inkasso-Firmen setzen auf Psychologie

So werden zunächst Mahnschreiben verschickt, die den Druck auf den Schuldner kontinuierlich erhöhen. „Die erste Mahnung so höflich wie möglich, die letzte so ernst wie nötig“, lautet dabei die Devise. Wenn derlei Bemühungen nicht fruchten, erinnert das Inkassounternehmen den Betreffenden systematisch per Telefon an seine Verpflichtungen. Denn der Zahlungsverweigerer soll merken, dass die Angelegenheit nicht einfach im Sande verläuft. Im Notfall bieten Inkassofirmen auch eine Stundung der Forderungen mit realistischen Zahlungszielen an. Erst als letzte Möglichkeit werden dann kostspielige juristische Schritte in Aussicht gestellt.

Inkassounternehmen verstehen sich als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Sie suchen das Gespräch mit dem säumigen Zahler, damit dessen Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber möglichst in positivem Klima weitergeht.

Wachsende Außenstände und die hohe Zahl von Insolvenzen sorgen dafür, dass auch die Kontroll- und Überwachungsfunktionen der Inkassobranche zunehmend gefragt sind. Denn die Prüfung, die Inkassounternehmen durchführen, lässt den Gläubiger kein weiteres gutes Geld dem „schlechten“ hinterherwerfen. So erfährt der Auftraggeber frühzeitig, ob der Kunde im Schuldnerverzeichnis mit einer eidesstattlichen Versicherung oder gar mit einem Haftbefehl vermerkt ist.

Dienstleistung durch seriöse Anbieter

Bei der Recherche leisten die Datenbanken der Inkassounternehmen wertvolle Dienste. Der Umgang mit den strengen Vorschriften zum Datenschutz ist für seriöse Anbieter dabei kein Problem: So haben sich sämtliche BDIU-Mitglieder zu strengen rechststaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet. Die Arbeit der angeschlossenen Inkassounternehmen wird von örtlichen Gerichtspräsidenten ständig überwacht. Dieses positive Auftreten sorgt dafür, das Image des Berufsstandes nachhaltig zu stärken.


Berlin, den 04. April 2008

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