Inkasso-Med

Inkasso-Med - unsere Inkasso-Lösung für die Gesundheitsbranche

Ihre Situation: sinkende Zahlungsmoral in der Gesundheitsbranche

Inkasso-Med

Sie haben als Zahnarzt Ihrem Patienten ein Implantat gesetzt, aber er bezahlt Ihre Rechnung nicht? Das ist besonders ärgerlich, wenn Sie selbst bereits die Laborkosten getragen haben. Wenn Sie hochwertige Gesundheitsleistungen - oft auch am Wochenende oder zu "Notfallzeiten" erbringen, haben Sie selbstverständlich ein Recht auf die Bezahlung Ihrer Leistungen! Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahlungsmoral vieler Patienten. Viele Patienten nehmen bewusst ärztliche Leistungen in Anspruch, die sie nicht zahlen können. Dies ist für Sie als Arzt, Apotheker, Klinik oder Hersteller von Medizingeräten nicht nur nervenaufreibend, sondern unter Umständen existenzbedrohend. Nichtzahlungen oder verzögerte Zahlungen stehen zudem in keinem Verhältnis zu Ihrem enormen Arbeitseinsatz. Umso wichtiger ist es für Sie, einen verlässlichen und erfahrenen Partner für Ihr Outsourcing berechtigter offener Forderungen an ein InkassounternehmenForderungsmanagement mit branchenspezifischen Inkasso-Lösungen für die Gesundheitsbranche an Ihrer Seite zu wissen. Hier bietet Ihnen Dr. Duve Inkasso seit mehr als 25 Jahren professionelle, erfolgsbasierte Unterstützung.

Dr. Duve Inkasso - bestens vertraut mit Spezifika von Ärzten

Ihnen und uns liegt viel daran, dass das Verhältnis zu Ihrem Patienten nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. Wenn Sie Ihren nicht zahlenden Patienten persönlich kennen, haben Sie möglicherweise moralische Bedenken, Ihre berechtigten Forderungen zu mahnen. Deshalb ist in Ihrem Fall ein besonders empathisches Vorgehen außerordentlich wichtig. Für die Medizinbranche vereint Dr. Duve Inkasso Beharrlichkeit mit Fingerspitzengefühl und Diplomatie. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind darin bestens geschult und sprechen Ihre Patienten mit der erforderlichen Sensibilität an.

Ärztliche Schweigepflicht und Inkasso - berufsrechtliche Vorschriften

Eine Besonderheit des Inkasso für die Gesundheitsbranche liegt in der datenschutzrechtlichen Frage, ob Rechnungsdetails an eine externe Firma weitergegeben werden dürfen. Beispielsweise beinhaltet die Information, dass ein Patient Krankenhaus-Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, in der Regel auch eine Datenübermittlung über dessen Gesundheitszustand. Diese Daten unterliegen einem besonderen Schutzinteresse nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 28 Abs. 6 Nr. 3 i. V. m. Abs. 8.). Demnach dürfen Daten zum Zweck der Eintreibung von Forderungen durch Dritte übermittelt werden, wenn die Übermittlung zur "Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen" überwiegt.

Bei der Frage nach der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht ist es in der Praxis von Bedeutung, ob Ihr Patient gesetzlich oder privat versichert ist. Haben Sie als Arzt, Klinik oder Krankenhaus offene, erfolglos angemahnte Honorarforderungen gegenüber privat versicherten Schuldnern, dürfen diese nach gültiger Rechtsprechung auch ohne Einwilligung des Patienten an Inkasso-Unternehmen übergeben werden. Damit liegt kein rechtswidriger Bruch der Schweigepflicht vor. Die Verfolgung Ihrer berechtigten Interessen stellt aber auch bei gesetzlichen Versicherten Patienten einen anerkannten Rechtfertigungsgrund dar. Mehrere Ärztekammern haben in diesem Sinne Stellung genommen. Sofern Ihre Forderungen vorab strittig sind, also zunächst gerichtlich festgestellt werden müssen, um später eingeklagt werden zu können, vermitteln wir Ihnen kostenlos einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Fairer Umgang - Ihre Rechte als Leistungserbringer
  • Wenn Sie medizinische Leistungen erbracht haben, hat Ihr Patient als Leistungsempfänger die rechtliche und moralische Verpflichtung zur zeitnahen Zahlung.
  • Erhalten Sie Ihre Zahlung verspätet, haben Sie als Leistungserbringer das Recht auf Erstattung von Zinsen und Inkassokosten, die Ihnen durch den Zahlungsverzug entstanden sind.
  • Wenn Ihr Patient die Zahlungsverpflichtung anfechtet, müssen Sie unverzüglich über die Gründe informiert werden.
  • Ihr Patient (der Schuldner) hat das Recht auf eine faire Behandlung.
  • Im Interesse aller Beteiligten sollte der Schuldner die Möglichkeit erhalten, seine Zahlungsverpflichtungen seiner Situation entsprechend zu erfüllen.

Erfolgstipp

Schaffen Sie Transparenz! Klären Sie als Arzt Ihre Patienten vor Behandlungsbeginn vollständig über die Kosten auf. Schlüsseln Sie Ihre Honorare im Vorfeld so weit wie möglich auf. Kostenvoranschläge und Rechnungen sollten nicht deutlich voneinander abweichen und sind juristisch bei zu großen Differenzen häufig nicht durchsetzbar. Generelle Hinweise darauf, dass im Behandlungsverlauf Änderungen eintreten können, die zu Abweichungen vom Heil- und Kostenplan führen können, reichen in der Regel nicht aus.


Unser Angebot für die Gesundheitsbranche: Inkasso-Med

Egal ob Einzelforderungen oder gesammelte Forderungsposten: Inkasso-Dienstleistungen für die Gesundheitsbranche bei Dr. Duve Inkasso machen für Sie Schluss mit nervenaufreibenden Prozessen dank maßgeschneiderter Angebote für die Gesundheitsbranche. Oberstes Ziel für uns ist es, schnellstmöglich die gesamte Bezahlung Ihrer offenen Rechnungen zu erreichen und dabei gleichzeitig die häufig sensible Beziehung zwischen Arzt und Patient zu bewahren. Als erfahrenes und seriöses Inkasso-Unternehmen bauen wir auf eine bewährte und ergebnisorientierte Herangehensweise. Dabei verdienen wir nur, wenn wir erfolgreich für Sie arbeiten. Wir machen es Ihnen einfach!

100% Auszahlung bei Erfolg

Im Erfolgsfall zahlen wir Ihnen 100% Ihrer Hauptforderung. Auslagen und Gebühren hat Ihr Gegenstück zum GläubigerSchuldner zu tragen. Einen Mahnauftrag können Sie uns bequem per Fax erteilen. Nutzen Sie dazu einfach das entsprechende Formular.

Spezialangebot

Inkasso ohne Kostenrisiko - Erfolg entspannt teilen

Risikofreies Inkasso ist unser Angebot an Sie, wenn Sie es schnell und einfach mögen. Wir kümmern uns um Ihre offenen Forderungen von Anfang bis zum Ende. Sie zahlen für unsere Leistungen ausschließlich im Erfolgsfall und erhalten 50% Ihrer ausstehenden Forderungen. Damit ist geteilter Erfolg doppelter Erfolg - für Sie und für uns. Wir übernehmen sämtliche Kosten auch dann, wenn wir Ihre Forderungen nicht realisieren können. Voraussetzung: Ihre Forderungen sind unstrittig.
Mehr zum bequemen und risikofreien Inkasso

Nutzen Sie einfach das entsprechende Fax-Formular, damit wir Ihre Forderungen schnell realisieren können.

Forderungen bis zum letzten Cent eintreiben

Wenn Ihre Patienten auf (mehrfache) Mahnungen nicht reagieren, kann im letzten Schritt ein gerichtliches Verfahren das Mittel der Wahl sein. Dies ist für Sie jedoch langwierig und zeitintensiv. In den meisten Fällen fehlt Freiberuflern der Medizinbranche aufgrund der ohnehin schon langen Arbeitszeiten schlichtweg die Zeit dazu. Auch hier bleibt Dr. Duve Inkasso für Sie am Ball - beharrlich und langfristig, ohne dass Sie Ihre eigenen Ressourcen binden. Wir vertreten Sie vor Gericht. Dank unseres Inkasso-Kompetenznetzwerks greifen wir auf bewährte Geschäftspartner zurück.


Unsere Inkasso-Lösung - Ihre Vorteile

  • maßgeschneiderte Lösungen für die Medizinbranche, egal ob Einzel- oder Sammelforderungen
  • unverbindliche und kostenlose Beratung Ihrer Praxis zu den Themen "Entbindung von der ärztlichen bzw. therapeutischen Schweigepflicht" und "Weitergabe von Rechnungsdaten"
  • mehr als 25 Jahre Branchen-Know-how mit Inkasso-Verfahren in der Gesundheitsbranche
  • aktuelle Kenntnisse der Rechtsprechung zu ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz
  • ohne Mitgliedschaft und daher ohne Jahresgebühren
  • empathische, aber durchsetzungsstarke Vorgehensweise, welche die Beziehung Arzt-Patient wahrt
  • schnelle Realisierung offener Forderungen
  • Inkasso ohne Kostenrisiko
  • kostengünstige und erfolgsabhängige Konditionen
  • Einblick in Ihre Vorgänge über unser 24/7-Online-Kundencenter 

Inkasso-Med - sind Sie dabei?

Im Gesundheitswesen bieten wir individuell abgestimmte Inkasso-Dienstleistungen für:

  • Zahnärzte
  • Implantologen
  • Kieferchirurgen
  • Ärzte/Humanmediziner aller Fachrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Kliniken
  • Psychologen
  • Therapeuten
  • Heilpraktiker
  • Physiotherpeuten
  • Reha-Einrichtungen
  • Krankenkassen
  • ärztliche Abrechnungsstellen

Für Tierärzte, Tierarztpraxen und Tierkliniken bieten wir eine branchenspezifische Lösung: Inkasso-Med-Vet.


Kontakt

Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen! Telefonisch erreichen Sie uns unter 0511 966220. Alternativ nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Gern unterbreiten Ihnen unsere Kundenberater ein auf Sie und Ihre Situation abgestimmtes Angebot.